Flughafen Köln-Bonn Flugverspätungen oder Stornierungen; Sie können bis zu 600€ von Ihrer Fluglinie erhalten, wenn
Die EU Verordnung 261/2004 berechtigt Flugpassagiere, für Flugverspätungen Flugstornierungen und Beförderungsverweigerungen Entschädigungen einzufordern.
Sie sind in den folgenden Situationen berechtigt, eine finanzielle Erstattung von Ihrer Fluglinie für Flugverspätungen oder Gestrichen einzufordern:
Sie erhalten keine Entschädigung, wenn Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände Verspätung hatte oder storniert wurde..
Flughafen Köln-Bonn (CGN) Liste der vor kurzem verspäteten oder gecancelten Flüge (Flugnummer, Datum, Ab- und Ankunftsflughafen) Flughafen Köln-Bonn (CGN) stattfinden sollte. Falls einer davon Ihr Flug war, können Sie eine Erstattung einfordern, indem Sie auf den Link zum "Entschädigung Formular" klicken. Füllen Sie das Formular anschließend aus und unser Team an Juristen wird in Ihrem Namen eine Entschädigung von Ihrer Fluglinie einfordern.
Flugnummer | Datum | Von | Nach | Entschädigung Formular |
---|---|---|---|---|
Germanwings 4U460 |
17 April 2018 |
Cologne - CGN | London - LHR | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
SunExpress XG106 |
16 April 2018 |
Cologne - CGN | Bangkok - BKK | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
SunExpress XG126 |
15 April 2018 |
Cologne - CGN | Cape Town - CPT | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U20 |
15 April 2018 |
Cologne - CGN | Berlin - TXL | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U84 |
15 April 2018 |
Cologne - CGN | Munich - MUC | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U84 |
15 April 2018 |
Cologne - CGN | Munich - MUC | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U84 |
15 April 2018 |
Cologne - CGN | Munich - MUC | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Ryanair FR2815 |
12 April 2018 |
Cologne - CGN | London - STN | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U356 |
12 April 2018 |
Cologne - CGN | London - STN | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U356 |
12 April 2018 |
Cologne - CGN | London - STN | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U356 |
12 April 2018 |
Cologne - CGN | London - STN | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U356 |
12 April 2018 |
Cologne - CGN | London - STN | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U356 |
12 April 2018 |
Cologne - CGN | London - STN | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U356 |
12 April 2018 |
Cologne - CGN | London - STN | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U356 |
12 April 2018 |
Cologne - CGN | London - STN | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Germanwings 4U7033 |
11 April 2018 |
Cologne - CGN | Hamburg - HAM | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
SunExpress XG148 |
11 April 2018 |
Cologne - CGN | Montego Bay - MBJ | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
SunExpress XG148 |
11 April 2018 |
Cologne - CGN | Montego Bay - MBJ | Anspruch auf Entschädigung prüfen |
Falls Sie Ihren Flug in der obigen Tabelle nicht gefunden haben, können Sie unseren kostenlosen Flugverspätung Entschädigung Rechner nutzen. Dieser ermittelt den Betrag, den Sie von Ihrer Fluglinie einfordern können. Geben Sie einfach Ihre Flugnummer und Ihr Reisedatum ein und Sie können kostenlos überprüfen, wie hoch der Forderungsbetrag an Ihre Fluglinie ausfällt.
Der Flughafen Köln/Bonn, der auch unter dem Namen Flughafen Köln Wahn (IATA: CGN, ICAO: EDDK) bekannt ist, gehört als internationaler Flughafen zu den 6 größten Passagierflughäfen in Deutschland. Der Flughafen wurde von 10,5 Millionen Passagieren in 2016 genutzt und ist von Köln (der 4 grössten Stadt in Deutschland) und Bonn (der ehemaligen Bundeshauptstadt) gut zu erreichen. Er dient als Hub für Eurowings und Germanwings und hat 2 Passagierterminals, das Terminal 1 und das Terminal 2, die direkt nebeneinander liegen und mit einem Skytrain verbunden sind.
FLUGGESELLSCHAFT | LAND | STADT/STÄDTE |
---|---|---|
Eurowings (betrieben von Germanwings | Italien | Bari, Bologna, Catania, Mailand-Malpensa, Neapel, Palermo, Rom-Fiumicino, Venedig, Brindisi, Cagliari, Lamezia Terme, Olbia, Pisa, Verona |
Spanien | Barcelona, Gran Canaria, Palma de Mallorca, Fuerteventura, Jerez de la Frontera, Teneriffa | |
Griechenland | Thessaloniki, Athen, Korfu, Heraklion, Kos, Mykonos, Rhodos, Santorin | |
Deutschland | Berlin-Tegel, Dresden, Hamburg, Leipzig / Halle | |
Türkei | Istanbul-Sabiha Gökcen, Antalya, Bodrum, Izmir | |
Marokko | Marrakesch, Nador, Casablanca, Kavala, Tanger | |
Großbritannien | Dublin, Edinburgh, London, Manchester | |
Kroatien | Zagreb, Dubrovnik, Pula, Rijeka, Zadar | |
Österreich | Klagenfurt, Salzburg, Wien | |
Frankreich | Schön, Bastia, Calvi | |
Island | Reykjavik-Keflavik | |
Portugal | Lissabon, Faro | |
Ungarn | Budapest | |
Bosnien und Herzegovina | Sarajevo | |
Zypern | Larnaca | |
Schweiz | Zürich | |
Albanian | Tirana | |
Tunesien | Tunis | |
Tschechien | Prag | |
Ryanair | Spanien | Alicante, Barcelona, Gran Canaria, Madrid, Malaga, Palma de Mallorca, Teneriffa, Valencia, Warschau-Modlin |
Italien | Bergamo, Malta, Rom-Ciampino | |
Großbritannien | Dublin, London-Stansted | |
Deutschland | Berlin-Schönefeld | |
Polen | Warschau-Modlin | |
Dänemark | Kopenhagen | |
Portugal | Porto | |
Bulgarien | Sofia | |
Lettland | Riga | |
Eurowings (betrieben von SunExpress Deutschland) | Thailand | Bangkok-Suvarnabhumi, Phuket |
Dominikanische Republik | Puerto Plata, Punta Cana | |
Kuba | Varadero, Havanna | |
Deutschland | Leipzig / Halle | |
Südafrika | Mauritius | |
Mexiko | Cancun | |
Norwegen | Oslo | |
Wizz Air | Florida | Miami |
Ukraine | Kiew-Schuljany | |
Rumänien | Cluj-Napoca | |
Republik Mazedonien | Skopje | |
Bulgarien | Sofia | |
TUIfly | Spanien | Gran Canaria, Fuerteventura, Menorca, Tenerife |
Kap Verde | Boa Vista, Sal | |
Türkei | Antalya | |
Portugal | Funchal | |
Eurowings | Deutschland | Dresden, Hamburg, Leipzig/Halle |
Italien | Mailand-Malpensa | |
Tschechien | Prag | |
Niki | Spanien | Fuerteventura, Gran Canaria, Ibiza, Malaga, Palma de Mallorca |
Malta | Malta | |
Norwegian Air International | Spanien | Alicante, Gran Canaria, Malaga, Teneriffa |
Turkish Airlines | Türkei | Istanbul-Atatürk, Istanbul-Sabiha Gökçen |
Borajet | Türkei | Adana, Ankara, Istanbul-Sabiha Gökçen |
AtlasGlobal | Türkei | Antalya, Istanbul-Sabiha Gökçen |
Pegasus Airlines | Türkei | Antalya, Istanbul-Sabiha Gökçen |
Air Berlin | Deutschland | Berlin-Tegel, München |
Nouvelair | Tunesien | Djerba, Enfidha |
Blue Air | Rumänien | Bucharest, Iasi |
Pobeda | Russland | Moskau-Vnukovo |
SunExpress | Türkei | Antalya, Izmir |
Freebird Airlines | Türkei | Antalya |
Lufthansa | Deutschland | München |
Lufthansa Regional (betrieben von Lufthansa CityLine) | Deutschland | München |
Air Arabia Maroc | Marokko | Nador |
Air VIA | Bulgarien | Varna |
SkyWork Airlines | Schweiz | Bern |
Wenn Sie ein Passagier von Eurowings, Ryanair Oder andere Fluggesellschaften sind und Ihr Flug Verspätung hatte bzw. Sie ein Flugticket gebucht haben und Ihr Flug (ohne Vorankündigung) durch Verschulden der Fluglinie storniert wurde, können Sie gemäß der EG Verordnung 261/2004 eine Entschädigung von bis zu 600€ einfordern.
Die EU Verordnung 261/2004 (vom 17. Februar 2005) gilt für alle Flugpassagiere, die von einem beliebigen EU-Flughafen aus abfliegen bzw. von einem Nicht-EU-Flughafen aus abfliegen und an einer EU-Destination ankommen. Die Flugpassagiere seien darauf hingewiesen, dass Entschädigung für Flugverspätungen bestimmten Bedingungen und Ausnahmen unterliegen. Es gibt keine Rückerstattung für Verspätungen / Annullierungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, unter denen derartige Verspätungen / Stornierungen unkontrollierbar sind (auch höhere Gewalt genannt). Dazu zählen beispielsweise schlechte Wetterbedingungen oder Sicherheitsbedenken wie z.B. die Befürchtung eines möglichen Terroranschlags. In solchen Situationen werden den Fluggästen keine Erstattungen gezahlt.
Nichtsdestotrotz sind Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261 von 2004 berechtigt, eine finanzielle Schadensersatz zu erhalten, wenn: ein Flug bei 3.500 km Reisedistanz mehr als 4 Stunden Verspätung hat; ein innergemeinschaftlicher Flug von 1.500 km oder länger mehr als 3 Stunden Verspätung hat; ein Flug mit weniger als 1.500 km Reisedistanz mehr als 3 Stunden Verspätung hat.
Hinweis: Wenn Sie mit einem europäischen Flug von einem nicht-europäischen Land aus in ein weiteres nicht-europäisches Land reisen, gilt die EG Verordnung 261/2004 für Sie nicht. Sie gilt nur bei Flügen innerhalb der EU oder bei Flügen von bzw. zu einem EU-Mitgliedsland.
Die EG Verordnung 261/2004 ist ein europäisches Gesetz und gilt für den europäischen Fluggesellschaften. Sie müssen kein EU-Bürger sein, um eine Ausgleichszahlung wegen Flug Verspätung einfordern zu können. Sie können also bei allen Flügen, die von einem EU-Flughafen aus starten (alle Fluglinien) bzw. in der EU ankommen (mit einer in der EU registrierten Fluglinie), eine Erstattung einfordern.
Abflug Und Ankunftsort | EU Fluglinie | Nicht-EU Fluglinie |
---|---|---|
Von innerhalb der EU in die EU | JA | JA |
Von innerhalb der EU nach außerhalb der EU | JA | JA |
Von außerhalb der EU in die EU | JA | NEIN |
Von außerhalb der EU nach außerhalb der EU | NEIN | NEIN |
Wenn Ihr Flug Verspätung hatte, gestrichen wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, können Sie aufgrund der Ihren entstandenen Unannehmlichkeiten eine Rückerstattung einfordern. Lassen Sie uns einfach Ihre Fluginformationen zukommen (Flugnummer & Flugdatum) und unsere Anspruche experten werden mit diversen weiteren Teams zusammenarbeiten, um alle nötigen Daten zu sammeln und einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Unser Team hat Zugang auf Flugdatenbanken und kann so herausfinden, wie viel Verspätung der Flug hatte, welche Gründe für die Verspätung / gecancelt genannt wurden oder was die Abflugs- bzw. Ankunftszeit war. So stehen unsere Chancen besser, Ihre Erstattung letztlich durchzusetzen.
Der Entschädigungsprozess von Claim Flights ist sehr benutzerfreundlich. Es dauert nicht länger als 3 Minuten, um uns alle nötigen Informationen zukommen zu lassen. Wir haben Zugang auf viele Daten hinsichtlich Flugverspätungen und Flugausfälle, sodass wir für Ihre verspäteten oder stornierten Flüge Erstattungen einfordern können.
SIE WAS UNSERE KUNDEN ÜBER UNS SAGEN:
Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hatte, ohne eine länger als 2 Wochen zurückliegende Vorankündigung storniert wurde oder Ihnen die Beförderung aufgrund einer Überbuchung verweigert wurde, können Sie unsere kostenlose Musterbrief nutzen, um bei Ihrer Fluglinie eine Entschädigung für Verspätete / stornierte / überbuchte Flüge gemäß der EU Verordnung 261/2004 einzufordern.
Die meisten Passagiere sind sich des EU-Rechts nicht bewusst und fordern schließlich nur einen Bruchteil des Betrags ein, den Sie eigentlich erhalten müssten. Bei "Claim Flights" können Sie den genauen Erstattungsbetrag mithilfe unseres "Flugverspätung Entschädigung Rechner" kalkulieren. Claim Flights übernimmt Ihre Einforderung und stellt sicher, dass Sie den richtigen Betrag zur rechten Zeit erhalten - und falls Sie keine Erstattung erhalten, zahlen Sie auch keine Gebühren an uns.
Anwalt
Bei Unterliegen mindestens 455 € Kostenrisiko bei 600 € Streitwert
Hoher Zeitverlust: Anwalt auswählen, Schriftverkehr, in Verzug setzten, ...
Ergebnis ungewiss
Claim Flights
Kein Kostenrisiko
Zusätzliche Beweise durch Flugdatenbanken
Braucht nur 5 Minuten Zeit
Claim Flights sind Experten mit hoher Gewinnquote
Ergebnis ungewiss, oftmals keine Antwort an Privatpersonen
Zeitverlust von mehreren Stunden
Erst einmal geringes Kostenrisiko, endet oft vor Gericht (siehe linke Spalte “Anwalt”)